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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mundipharma GMBH
1. Vertragsschluss & Anwendbarkeit
Die Preislisten und Angebote der Mundipharma GmbH, De-Saint-Exupéry-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers sind verbindlich und können von der Mundipharma GmbH innerhalb von 3 Wochen ab ihrem Zugang angenommen werden. Bestellungen des Käufers werden für die Mundipharma GmbH nur verbindlich, wenn und soweit die Mundipharma GmbH sie ausdrücklich bestätigt oder den Bestellungen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprochen wird. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mundipharma GmbH, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von der Mundipharma GmbH ausdrücklich bestätigt werden.
2. Berechnung & Versand
Für die Berechnung sind die am Versandtag gültigen Preise maßgebend, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Haben sich diese gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Umsatzsteuer beruhen. Soweit die Abgabe der Präparate in Versandeinheiten erfolgt, ist die Mundipharma GmbH berechtigt, eine nicht lieferbare Bestellmenge auf die nächsthöhere lieferbare Menge aufzurunden. Die Preise der Mundipharma GmbH verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Werksabgabepreise. Verpackungs- und Versandkosten werden getrennt berechnet. Bei einem Auftragswert über EUR 2.500, – netto verstehen sich die Preise, soweit nichts anderes vereinbart ist, frei Bestimmungsstation bzw. frei Empfangspostamt innerhalb des Bundesgebietes einschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mundipharma GmbH berechtigt, die Versandart und den Versandweg zu bestimmen. Mehrkosten aufgrund bestimmter Versandwünsche gehen unabhängig vom Bestellwert zu Lasten des Käufers.
3. Lieferung & Abnahme
Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich (§ 126 BGB) zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzug sind jedoch, soweit die Mundipharma GmbH nach Ziffer 8 dieser AGB beschränkt haftet, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird. Die Mundipharma GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese vom Käufer sinnvoll nutzbar sind. Die Lieferpflicht der Mundipharma GmbH ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten der Mundipharma GmbH, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, soweit sie von keiner der Vertragsparteien verschuldet sind, und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als einen Monat verzögert, ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zahlung
Die Rechnungen der Mundipharma GmbH sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Für die Teilnahme am Banklastschriftverfahren ist die Erteilung eines Lastschriftmandats zu Gunsten der Mundipharma GmbH erforderlich. Bei Teilnahme am Banklastschriftverfahren gewährt die Mundipharma GmbH einen Skontosatz von 0,25 % vom Rechnungsbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) bei Abbuchung innerhalb von 10 Tagen. Kürzungen für Porto-, Überweisungs- oder ähnliche Gebühren werden nichtanerkannt. Gegenüber den Forderungen der Mundipharma GmbH kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist die Mundipharma GmbH – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, für ausstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Mundipharma GmbH ferner berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, vom Rechnungsbetrag zu berechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Mundipharma GmbH. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus den gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen der Mundipharma GmbH mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang des Eigentumsanteils der Mundipharma GmbH zur Sicherung an die Mundipharma GmbH ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Mundipharma GmbH ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die im Eigentum der Mundipharma GmbH stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an die Mundipharma GmbH abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist die Mundipharma GmbH, unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen; jedoch liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn die Mundipharma GmbH dies ausdrücklich bestätigt.
Übersteigt der Wert der der Mundipharma GmbH eingeräumten Sicherheiten die Forderungen der Mundipharma GmbH um mehr als 20 %, so wird die Mundipharma GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
6. Gewährleistung & Mangelgebühren
Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an die Mundipharma GmbH angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt.
Verdeckte oder später erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern sowie der Kennnummer der beanstandeten Ware zu erheben. Die Mundipharma GmbH ist nicht verpflichtet, Waren, die ihr unberechtigterweise oder auf Grund verspäteter Mängelrüge zurückgeschickt werden, zurückzusenden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen wird die Mundipharma GmbH durch Umtausch oder Rücknahme entsprechen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
7. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Für Schäden und Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet die Mundipharma GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Folgenden nichts anderes ergibt. Auf Schadensersatz haftet die Mundipharma GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Mundipharma GmbH nur i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und ii) für Schäden aus der Verletzung von den Vertragszweck gefährdenden Pflichten; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die sich aus diesem Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht, soweit die Mundipharma GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz.
8. Weiterveräußerung
Die Präparate der Mundipharma GmbH dürfen nicht an Zwischenhändler weiterveräußert werden, die nicht nach den gesetzlichen Vorschriften zum Handel mit Arzneimitteln befugt sind.
9. Retouren
Ordnungsgemäß gelieferte, mangelfreie Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht, es sei denn, die Mundipharma GmbH gibt hierzu ihr schriftliches Einverständnis. Die Mundipharma GmbH ist nicht verpflichtet, ordnungsgemäß gelieferte, mangelfreie Ware, die ihr ohne vorheriges Einverständnis zurückgesandt wird, zu retournieren oder aufzubewahren. Bei Annahmeverweigerung oder Retoure mangelfreier Ware behält sich die Mundipharma GmbH die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere von Wertersatz in Höhe des Warenwertes, vor, sollte die Wiederveräußerung der gelieferten Ware aufgrund gültiger, insbesondere arzneimittelrechtlicher Vorschriften, nicht mehr durch die Mundpiharma GmbH möglich sein. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Annahme-und Schuldnerverzug (§§ 286 ff BGB). Bei den von der Mundipharma GmbH akzeptierten Retouren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Bearbeitungsgebühr in Ansatz gebracht.
10. Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Frankfurt am Main.
Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt am Main.
Frankfurt am Main, 01.10.2018